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Österreichisches
Magazin für den Segel- und Motoryachtsport auf See |
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Seit 3. September können Sie die Ausgabe 3/2010 im Zeitschriftenhandel erwerben! |
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Wie komme ich zu meinem Segelschein?Was ist zu tun? Wolfgang Becker – bis 31. 5. 2010 Referent für Prüfungswesen – hat eine detaillierte Übersicht erstellt, die Schritt für Schritt zu jedem in Österreich erhältlichen Befähigungsausweis aufzeigt, was Sie tun können um die von Ihnen gewünschte Segelausbildung zu erhalten und wo Sie die Prüfung dafür ablegen können. Laden Sie die PDF-Datei über den folgenden Link herunter: Struktur der Befähigungsausweise.pdf In Österreich können Sie folgende Befähigungsausweise erwerben: Amtliche Befähigungsausweise: Das Referat für das Prüfungswesen und Führerschein des OeSV berichtetEs ist viel geschehen und nur wenige Steine blieben übereinander seit März 2008. Viele fleißige, ehrenamtliche Mitarbeiter haben mitgeholfen eine Reihe von neuen Akzenten im Prüfungswesen zu setzen. Ein Schwerpunkt der aktuellen Arbeiten sind die neuen Fragenkataloge. Die vorhandenen Kataloge wurden überarbeitet und mit neuen, zeitgemäßen und praxisorientierten Fragen ergänzt. Die neuen Fragen werden erstmals gegen das Ende des zweiten Quartals 2010 in einer ersten Ausgabe auf einer Übungs-CD, bzw. voraussichtlich auch als Programm zum Download zur Verfügung stehen. Derzeit werden die Fragen von Experten gesichtet, kommentiert und vor allem entsprechend den aktuellen Lernzielen kategorisiert. Intern werden die Möglichkeiten in unserer Datenbank ausgebaut. Wir aktualisieren zurzeit die Daten der OeSV-lizenzierten Prüfer und OeSV-geprüften Ausbildungsstätten. Wir erhalten aussagekräftige Analysen über die Prüfungen und können daraus Rückschlüsse ziehen und erforderliche Entscheidungen treffen. Z.B.: sind 2009 um 15% mehr Kandidaten zu Prüfungen angetreten als 2008. Der amtliche österreichische Befähigungsausweis wurde attraktiver. Mehr Praxisbezug und die Möglichkeiten der Upgrad-Prüfungen haben dazu beigetragen. Ab heuer wird es auch die Möglichkeit des Updates von MSVÖ auf OeSV „Führerscheine" geben. Für jeden Fahrtenbereich kann man den entsprechenden BFA des OeSV erwerben.
Ich wünsche allen Yachties eine erfolgreiche Segelsaison 2010 und immer die gewisse Handbreit Wasser unter dem Kiel! Bei den Prüfern und Ausbildungsstätten möchte ich mich für Ihr Engagement und Ihren Einsatz bedanken. Sie leisten den wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung in der österreichischen Segel-Ausbildung. DANKE! Die neuen Scheckkartenführerscheine ...
des Motorboot-Sportverbandes für ÖsterreichNach technischen Anfangsschwierigkeiten ist es soweit: Die in der Ausgabe 2 / 2009 angekündigten neuen Befähigungsausweise im Scheckkartenformat werden ausgegeben. Diese sind mit dem Logo des MSVÖ und, um möglichst verwechslungs- und fälschungssicher zu sein, mit dem Staatswappen in Form eines Hologrammes versehen. Der Inhaber muss den BFA auf der Rückseite unterschreiben. Die einzelnen Fahrtenbereiche werden sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite durch die Farbe des Randstreifens unterschieden (FB1 – Blau, FB2 – Bronze, FB3 – Silber, FB4 – Gold). Die alten Befähigungsausweise im Papierformat behalten natürlich weiterhin ihre Gültigkeit, auf Wunsch ist allerdings eine Umschreibung möglich, wobei der „alte" Ausweis mit dem Antrag und einem aktuellen Paßfoto an den MSVÖ zu retournieren ist. Weitere Informationen (Antragsformular, Kosten) finden Sie auf der MSVÖ – Homepage: www.msvoe.at. Die Befähigungsausweise für die Fahrtenbereiche 1, 2, 3, und 4 – in der neuen und auch alten Ausführung – sind die einzigen amtlich anerkannten österreichischen „Motorbootscheine für Hochsee"! Ausschließlich diese BFA oder das International Certificate for Operators of Pleasure Crafts (ICS) werden vom kroatischen Ministerium für Seefahrt anerkannt, wie schon in der Ausgabe 2 / 2009 dargelegt. So sehen die neuen Befähigungsausweise des MSVÖ aus: des Österreichischen SegelverbandesSeit Anfang August haben auch die ÖSV-Führerscheine ein handliches Format. Sie haben ein einheitliches Design und unterscheiden sich lediglich in der Basisfarbe. Die bisherigen Führerscheindokumente behalten bis auf Widerruf ihre Gültigkeit. Die neuen Befähigungsausweise sind verwechslungs- und fälschungssicher. Auf der Vorderseite befindet sich ein Hologramm. Es ist das Logo des ÖSV und im Fall der amtlichen Befähigungsausweise das Staatswappen. Der Inhaber muss den BFA auf der Rückseite unterschreiben. Die Befähigungsausweise für die Fahrtenbereiche 1, 2, 3, und 4 – in der neuen und auch alten Ausführung – sind die einzigen amtlich anerkannten österreichischen „Segelscheine"! Ausschließlich diese BFA oder das International Certificate for Operators of Pleasure Crafts (ICS) werden vom kroatischen Ministerium für Seefahrt anerkannt. Jeder Inhaber eines „alten" Führerscheins, kann diesen auf einen neuen umtauschen. Der „Alte" ist mit dem Antrag und einem aktuellen Passfoto an den ÖSV zu retournieren. Das Antragsformular und die Kosten finden Sie auf www.segelverband.at. So sparen Sie € 40,–! So sehen die neuen Befähigungsausweise des ÖSV aus: MSVÖ BefähigungsausweiseÖSV BefähigungsausweiseWas ist neu im Prüfungswesen des Österreichischen Segelverbandes?Seit 1. März 2009 gilt die neue Prüfungsordnung PRO 2009 mit zahlreichen Auswirkungen auf die Abwicklung der Theorie- und Praxisprüfungen für die amtlichen österreichischen Befähigungsausweise für die Fahrtbereiche 1, 2, 3 und 4.Generell gilt: Theorieprüfung: Upgrade Prüfungen: Praxisprüfung: Bei Upgradeprüfungen zum FB 3 gibt es keine Segelpraxisprüfung mehr. Die Kandidaten haben bereits zusätzlich Erfahrung nach ihrer FB 2 Prüfung gesammelt. Die zurechtgestellten Fragen „Was soll man bei FB 3 anders prüfen als bei FB2?" und „Wo ist der Unterschied zwischen einer FB 2 und einer FB 3 Halse"? haben dazu geführt, die Praxisprüfung für den FB 3 fallen zu lassen. Abgesehen von den Übergangsregelungen von alter auf die neue PRO im Jahr 2009 gilt seit der neuen PRO, dass alle geforderten Erfahrungsnachweise spätestens bei der Anmeldung zur Praxisprüfung nachweisbar erbracht sein müssen. Fahrtbereich 1: Die Praxisprüfung umfasst die Segelgrundkenntnisse und Manöver unter Motor. Bei der Prüfung zu einem FB 1 des OeSV wird es gemeinsame Kommissionen mit dem MSVÖ geben. Ein Kandidat hat dann auch die Möglichkeit nicht nur den FB 1 für Segelboote, sondern auch den FB 1 für Motorboote mit einer Gesamtlänge bis zu 8 m zu beantragen. Diese Praxisprüfung kann auch auf einem Binnenrevier abgenommen werden. Fahrtbereich 4: Durch diese aber auch noch folgende Maßnahmen soll die Ausbildung zu den amtlichen österreichischen Scheinen noch attraktiver und das Image der österreichischen Jachties angehoben werden bzw. die Mitgliedschaft in Vereinen und beim OeSV gefördert werden. Den Befähigungsausweis (BFA) Junior Binnen: BFA Binnen (vormals A-Schein): ab 14 Jahre ACHTUNG! Nur die amtlichen österreichischen Scheine werden z. B. in Kroatien anerkannt. Wolfgang Becker KroatienAnerkennung österreichischer Befähigungsausweise Aufgrund der gemeinsamen Bemühungen der Prüfungsreferenten von MSVÖ, OeSV sowie des österreichischen Verkehrsministeriums hat Kroatien die österreichischen Befähigungsausweise für die Fahrtenbereiche 2, 3 und 4 anerkannt. Damit ist sichergestellt, dass die Inhaber amtlich anerkannter – nur diese akzeptieren die kroatischen Behörden – österreichischer Befähigungsausweise auch Charterjachten unter kroatischer Flagge führen dürfen. Sofern eine Funkanlage an Bord ist – diese ist auf Charterjachten zwingend vorgeschrieben – müssen die Schiffsführer jedoch auch eine entsprechende Funklizenz vorweisen können. Private österreichische Bescheinigungen, die nicht von MSVÖ oder OeSV ausgestellt worden sind, erhalten keine Anerkennung. |
Was ist neue im Prüfungswesen?Seit ersten März gelten die neuen Prüfungsordnungen des MSVÖ und des ÖSV. Die Pros 2009Sie sind an der kompletten Pro interessiert? Pro 2009 des MSVÖ Österreichische Befähigungsausweise anerkannt!Aufgrund der gemeinsamen Bemühungen der Prüfungsreferenten von MSVÖ, OeSV sowie des österreichischen Verkehrsministeriums hat Kroatien die österreichischen Befähigungsausweise für die Fahrtenbereiche 2, 3 und 4 anerkannt. Damit ist sichergestellt, dass die Inhaber amtlich anerkannter – nur diese akzeptieren die kroatischen Behörden – österreichischer Befähigungsausweise auch Charterjachten unter kroatischer Flagge führen dürfen. |
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| Yacht Info Redaktion: |
| A-2500 Baden, Mühlgasse 13 |