Yacht Info 3/2010
Sie waren im Sommer mit einem Leihwagen unterwegs?
Es war selbstverständlich dass das Auto mit Warndreieck, Erste-Hilfe-Paket, Airbag, und Sicherheitsgurten ausgestattet war. Es wurde von Ihnen die Vorlage eines Führerscheines verlangt. Die freundliche Dame am Mietwagenschalter hat Ihnen – je nach Land mehr oder weniger – aufwendige Versicherungspapiere zur Unterschrift vorgelegt. Sie haben diese auch prompt unterschrieben. Kaution? Sie haben Ihre Kreditkarte gezückt und es wurde ein Garantiebetrag reserviert. Bei der Rückgabe wurde kontrolliert, ob das Fahrzeug keine Schäden hat und vollgetankt ist.
Beim Autofahren verrichten Sie als Lenker alleine die ganze Arbeit. Sie sind dabei auf keinen der Passagiere angewiesen. Sie können jederzeit anhalten wenn – außer mit den Bremsen – Probleme auftreten. Sie können mit dem Mobiltelefon Notdienste, Pannendienst oder Leihwagenfirma anrufen. Das alles ist selbstverständlich.
Am Schiff sind Sie als Skipper – je nach Bauart – auf mehrere Crewmitglieder angewiesen. Sie sollen diese anleiten und sind für deren Sicherheit und Wohlergehen verantwortlich. Wenn Sie auf See sind, können Sie meist nicht einfach anhalten. Bei Schwerwetter – und das kann auch im schönsten Sommer unerwartet auftreten – müssen Sie Fahrzeug und Crew sicher führen. Sie müssen im Fall des Notfalles über Funk Hilfe herbeirufen können.
Wenn Sie ein Charterschiff übernehmen und der Wert dieses Fahrzeuges ist sicher ein vielfacher eines Autos, fragen Sie, warum Sie Schiffsführerschein und Funkzeugnis vorlegen müssen? Sie stellen Versicherung und Kaution infrage? Sie bezweifeln die Notwendigkeit von vorgeschriebener Sicherheitsausrüstung wie Rettungsinsel, EPIRB und Funkgerät?
Neben all den vorher genannten Aspekten und die sind keineswegs vollständig angeführt, gibt es natürlich noch die rechtlichen. Nicht ohne Grund ist z. B. international geregelt, dass mindestens eine Person an Bord ein Funkzeugnis haben muss, wenn ein entsprechendes Gerät vorhanden ist. Ebenso international gilt die Verpflichtung zum Mitführen der Bewilligung (ship station licence). Wenn auch nicht oft kontrolliert wird – wann sind Ihr Autoführerschein, oder Zulassungsschein zuletzt von der Polizei kontrolliert worden? – so sind die vorgesehenen Strafen recht hoch. Diese orientieren sich an der Berufsschifffahrt, deren Einrichtungen wir als Freizeitskipper, eben auch nach den gleichen Regeln, benutzen dürfen. Das Nichtmitführen einer Bewilligungsurkunde kann z. B. In Großbritannien mit 3.500 Pfund (!) bestraft werden.
Dass Ihr Vercharterer, die Versicherung und die Behörden von Ihnen, beim Schiff genauso wie beim Auto, Befähigungsnachweis und entsprechende Papiere verlangen, scheint jetzt nicht mehr so abwegig.
Sollten Sie sich jetzt dennoch darüber wundern, wundert sich auch Ihr
Arnold Gallhuber
Seefunkschule GIGAHERTZ