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Liebe Leserinnen und Leser,
Nach endlos langem Warten war es Anfang des Jahres endlich soweit! Das neue Schifffahrtsgesetz, welches die neuen Prüfungsmodalitäten regelt, ging in die Begutachtung. Da bei Redaktionsschluss die Einspruchsfrist noch nicht beendet war, kann ich das „Endprodukt" noch nicht vorstellen. Ich habe mir aber einige Gedanken zu dem Gesetzentwurf gemacht, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
Es ist gut, dass man aufgenommen hat, dass alle Theorieprüfungen die bis zum Inkrafttreten des neue Gesetztes beim MSVÖ bzw. ÖSV erfolgreich abgelegt wurden, ihre Gültigkeit behalten, sofern die Praxisprüfung innerhalb der Zweijahresfrist abgelegt wird. Gut ist auch, dass in Hinkunft die via donau das IC ausstellt; und zwar aufgrund von „Verbandsscheinen" die von zugelassenen Prüfungsstellen ausgestellt werden. Wer für die Kontrolle der Prüfungen zuständig sein wird, ist noch nicht entschieden – wahrscheinlich das Ministerium. Sicher ist jedoch, dass streng kontrolliert werden wird ob von den Prüfern darauf geachtet wird, dass alle Lernziele auch wirklich erreicht wurden. Dass in Hinkunft nicht nur Verbände, sondern auch Klubs – sofern sie alle Anforderungen erfüllen – Prüfungen durchführe dürfen ist meines Erachtens nicht gut. Wenn nämlich ein Klub Ausbildung anbietet und dann die eigenen Leute die Prüfung abnehmen, ist der Kontrollaufwand – ob wirklich alles mit rechten Dingen zuging – enorm und eine echte Herausforderung für die Kontrollinstanz.
Was mir in diesem Zusammenhang noch sauer aufgestoßen ist, ist dass mir zu Ohren gekommen ist, dass Organisationen die Prüfungen abhalten oder abhalten wollen, verlauten ließen, dass Prüfer ausschließlich bei „mir" und sonst für niemand prüfen dürfen. Dies sehe ich dann ein, wenn Prüfer die Sachverständige sind und ihre Tätigkeit im Dienste der Sicherheit auf See, ehrenamtlich ausüben, bei z. B. Prüfungsstelle „A" die Fortbildungsveranstaltung besuchen und dann bei „B" die für Prüferseminare kein Geld aufwendet, prüfen.
Auch bei den Ausrüstungslisten für den Seebrief wird es Änderungen geben. So wird bereits für den Fahrtenbereich 2 ein EPIRB vorgeschrieben werden. Mehr dazu in unserer nächsten Ausgabe bzw. auf www.yachtinfo.at – sobald das Gesetz endgültig verabschiedet ist.
Gerne stehe ich Ihnen auch auf der Boot Tulln in Halle 10, Stand 1015 für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Herzlichst Gerhard Maly
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